Qualifizierte Beratung

Mietrecht BeratungGuter Rat ist nie zu teuer! Richtig teuer kann es werden, wenn auf eine rechtzeitige Beratung verzichtet wird. Eine qualifizierte Rechtsberatung verhindert oftmals falsche Weichenstellungen und hilft Ihnen, überflüssige Prozesse abzuwenden bzw. unausweichliche Rechtsstreitigkeiten zu gewinnen. Die telefonische Kontaktaufnahme mit mir kostet Sie nichts. Sie können mir Ihr Problem gerne mit kurzen Worten schildern, damit ich Ihnen vorab gleich sagen kann, ob ich Ihnen helfen kann und welche Schritte nach meiner Erfahrung sinnvoll sind. Ob Sie sich anschließend dazu entscheiden, sich von mir ausführlich beraten zu lassen, entscheiden Sie selbst. Seit dem 01.07.2006 kann das Rechtsanwaltshonorar für eine mündliche oder schriftliche Beratung im Rahmen einer Vergütungsvereinbarung frei vereinbart werden. Für ein erstes Beratungsgespräch dürfen nicht mehr als 190,00 EUR (netto) berechnet werden, wenn der Mandant Verbraucher ist. In vielen Fällen - je nach Zeitbedarf - liegen die Kosten deutlich unter 100,00 EUR (netto). Eine kompetente Beratung durch einen Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht kostet Sie also ganz bestimmt kein Vermögen. Bei mir erhalten Sie gutes Recht zu fairen Preisen!

Beratung in Mietsachen:

Die Erfahrung zeigt, dass die Beziehung zwischen Mieter und Vermieter äußerst störungsanfällig ist. Während der Mietzeit kommt es regelmäßig zu Differenzen. Ich biete Mietern und Vermietern eine umfassende Beratung in allen Bereichen des Mietrechts: Begründung und Beendigung von Mietverhältnissen jeder Art (Wohnraum- und Geschäftsraummietverhältnisse), Mietzinsminderung, Mängelbeseitigung, Schadensersatzansprüche von Vermietern und Mietern, Schönheitsreparaturen, Modernisierung, Mieterhöhungen jeder Art, Betriebskosten, Heizkosten, Nebenkostenabrechnung, Kaution, Haustierhaltung, Störung des Hausfriedens, Untervermietung, Nachmieter, Kündigung (z.B. Eigenbedarf oder Zahlungsverzug) , Mietaufhebungsvertrag u.v.m.

Beratung in wohnungseigentumsrechtlichen Angelegenheiten:

Wilhelm Tells Aussage "Es kann der Frömmste nicht in Frieden leben, wenn es dem bösen Nachbarn nicht gefällt" ist leider eine zutreffende Beschreibung der Zustände in vielen Wohnungseigentumsgemeinschaften. Streit unter Wohnungseigentümern ist heutzutage leider die Regel, nicht die Ausnahme. Zu den klassischen Streitpunkten gehören u.a. Beschlüsse der Wohnungseigentümergemeinschaft, Hausgeld, Instandhaltung und Instandsetzung, Modernisierungsmaßnahmen, bauliche Veränderungen, Wohngeldabrechnungen, Lärm etc. Nicht seltern steht die Person der Verwalters im Mittelpunkt des Konflikts. In diesen Fällen berate ich meine Mandantschaft hinsichtlich bestehender Kontrollrechte und erkläre auch, unter welchen Voraussetzungen die Abberufung eines Verwalters nach Maßgabe des § 26 Absatz 1 WEG möglich ist. Ziel meiner Beratung ist es regelmäßig, eine konsensfähige Lösung zu finden, die es den streitbeteiligten Parteien ermöglicht, auch in Zukunft friedvoll "unter einem Dach" weiterzuleben. Ich bin mir jedoch der Tatsache bewusst, dass dies nicht in allen Fällen möglich ist. Oft sind die Fronten innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft so sehr verhärtet, dass eine Einigung nicht möglich ist. Auch dann kann ich Ihnen mit Rat und Tat weiterhelfen.