Prozessvermeidung

ProzessvermeidungSowohl in Mietsachen als auch in Angelegenheiten aus dem Bereich des Wohnungseigentumsrechts bin ich stets darum bemüht, überflüssige Prozesse zu vermeiden. In aller Regel werde ich daher zunächst außergerichtlich tätig, und zwar mit dem Ziel, die Gegenseite davon zu überzeugen, dass der von meiner Mandantschaft vertretene Rechtsstandpunkt korrekt ist und einer gerichtlichen Überprüfung standhalten würde. In vielen Fällen lässt sich auf diese Weise eine Einigung erzielen, die eine gerichtliche Auseinandersetzung entbehrlich macht. So können beispielsweise Ratenzahlungsvereinbarungen oder Räumungsvergleiche abgeschlossen werden. Dies erspart den Beteiligten viel Zeit, Ärger und Kosten. Mein Bestreiben, mich für prozessvermeidende Lösung einzusetzen, geht natürlich nicht so weit, dass ich um jeden Preis versuche, eine Einigung zu erzielen. Wenn die Fronten verhärtet sind oder der Gegner keinerlei Bereitschaft zeigt, sich zu wirtschaftlich vernünftigen Konditionen zu einigen, empfehle ich meinen Auftraggebern regelmäßig, die Sache vom zuständigen Amts- oder Landgericht klären zu lassen. Getreu dem Motto "Ihr Erfolg ist auch mein Erfolg!" will ich schließlich jeden Fall zur Zufriedenheit meiner Mandantschaft abschließen. Mitunter lässt sich dies nur im Prozessweg erreichen.

Außergerichtliche Tätigkeit in Mietsachen:

Privatleute - sowohl Mieter als auch Vermieter - und verschiedene Unternehmen der Immobilienbranche, etwa Maklerfirmen und Hausverwaltungen. unterstütze ich durch meine außergerichtliche Tätigkeit in allen Bereichen des Mietrechts: Durchsetzung bzw. Abwehr von Zahlungsansprüchen (z.B. Mietforderungen oder Ansprüche aus Betriebskostenabrechnungen), Erklärung bzw. Zurückweisungen von Kündigungen oder Mieterhöhungen jeder Art, Geltendmachung bzw. Ablehnung von Mängelbeseitigungs- und Mietzinsminderungsansprüchen, Klärung von vertraglichen Verpflichtungen (z.B. im Zusammenhang mit der Durchführung von Renovierungen oder Schönheitsreparaturen). Bonders umfangreiche praktische Erfahrungen habe dabei ich im Bereich des Kündigungsrechts gesammt. Unabhängig von dem jeweiligen Kündigungsgrund (Zahlungsverzug, unpünktliche Mietzahlungen, Störung des Hausfriedens, Beschädigung der Mietsache, vertragswidrige Übergelegung der Mietwohnung, Verstöße gegen die Hausordnung, Eigenbedarf oder Nichtgewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs der Mietsache) habe ich mich schon in zahlreichen Kündigungsangelegenheiten als zuverlässiger Partner meiner Mandanten erwiesen. Auch Sie können von meinem Erfahrungsschatz profitieren!

Außgerichtliche Tätigkeit in Wohnungseigentumsangelegenheiten:

Die außergerichtliche Vertretung von Wohnungseigentümergemeinschaften, einzelnen Wohnungseigentümern oder Verwaltern kann unterschiedliche Formen annehmen. Zuweilen beschränkt sich meine Aufgabe nicht darauf, mit der Gegenseite schriftlich zu korrespondieren. Es kommt auch vor, dass ich als bevollmächtigter Vertreter an Eigentümerversammlungen teilnehme und mich dort wortreich dafür einsetze, dass von der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer keine Beschlüsse gefasst werden, die den rechtlichen Interessen meiner Mandantschaft zuwiderlaufen. Dabei ist es mir auch schon gelungen, für eine nachhaltige Befriedung einer bis dahin zerstrittenen Wohnungseigentümergemeinschaft zu sorgen.