
Ich
wurde 1967 in Hagen/Westf. geboren, bin verheiratet und Vater zweier
Kinder. Das Rechtswissenschaftsstudium habe ich an
der Ruhr-Universität zu Bochum absolviert. In
Lüdenscheid war ich schon als Rechtsreferendar
tätig und bin dort seit 1996 als Rechtsanwalt zugelassen. Um
meine ehrgeizigen Vorstellungen von der praktischen Ausübung
des Anwaltsberufes
individuell verwirklichen zu können, gründete ich im
Jahre
2003 gemeinam mit meinem Sozius Dirk Löber die
Rechtsanwaltskanzlei
Löber & Sonneborn.
Sie finden die Kanzlei im Herzen von Lüdenscheid, und zwar in
dem
denkmalgeschützten Haus Rathausplatz 1, das sehr vielen
Lüdenscheidern auch als Haus "Hulda" bekannt ist. Durch meine
langjährige Berufstätigkeit habe
ich branchenrelevante
Kompetenzen erworben, die mir bei meiner täglichen Arbeit sehr
behilflich sind.

Auf dem Gebiet
des Mietrechts habe ich schon hunderte
von Fällen bearbeitet und auf diese Weise reichhaltige
praktische
Erfahrungen erworben. Als Mietrechtler bin ich unter anderem
tätig für
Privatpersonen und unterschiedlichste Unternehmen der
Immobilienbranche, wie Maklerfirmen und Hausverwaltungen. Seit dem
Jahr 2007 bin ich
Fachanwalt
für Mietrecht und
Wohnungseigentumsrecht
und führe Mietprozesse jeder Art. Die
Gestaltung und der Abschluss von Mietverträgen und
Mietaufhebungsvereinbarungen gehört zu meinen
täglichen
Aufgaben, ebenso die Erklärung von Kündigungen, die
Anzeige
von Mietmängeln und die Geltendmachung von Forderungen und
Ansprüchen. Mein Wissen besteht nicht nur aus grauer Theorie,
sondern ist geprägt von einem kreativen Umgang mit den
gesetzlichen Vorschriften des Mietrechts. Im Bereich des
Gewerberaummietrechts beschäftige ich mich nicht nur mit der
Führung von Prozessen, sondern vor allem auch mit der
professionellen Gestaltung von Mietverträgen. Hierbei handelt
es
sich um eine besonders verantwortungsvolle Tätigkeit, denn
schon
ein kleiner Schriftformmangel - etwa infolge nicht zu Papier gebrachter
Nebenabreden - kann schnell dazu führen, dass ein auf die
Dauer
von zehn oder mehr Jahren angelegter Vertrag vom Mieter bereits kurz
nach Beginn des Mietverhältnisses ordentlich
gekündigt werden
darf. Findet sich nachfolgend kein Anschlussmieter, so kann
für
den Vermieter hieraus ohne weiteres ein Schaden in sechsstelliger
Höhe erwachsen! Schon wegen dieses außerordentlichen
Haftungsrisikos gehört der Entwurf eines langfristigen
Gewerberaummietvertrages nur in die Hände eines echten Profis.
Die
Kostenfrage beantworte ich Ihnen gerne auf telefonische Anfrage. Im
Bereich des Wohnungseigentumsrecht berate und vertrete ich
Wohnungseigentümer und Verwalter gerichtlich und
außergerichtlich. Nach Möglichkeit bemühe
ich mich
darum, konsensfähige Löungswege aufzuzeigen, denn die
"Gewinner" und "Verlierer" der rechtlichen Auseinandersetzung
müssen in aller Regel auch weiterhin in der
Eigentümergemeinschaft zusammenleben.
Vielfach sind die Fronten allerdings so verhärtet, dass eine
Einigung nicht möglich ist. Ein Kräftemessen vor
Gericht ist
dann in den meisten Fällen unvermeidlich. In dieser Situation
kämpfe ich mit der nötigen
Beharrlichkeit für Ihre Interessen.